Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Carl-Zeiss Planetarium ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des LandesBehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.planetarium-stuttgart.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG in Teilen vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
In Arbeit
b) Unverhältnismäßige Belastung
In Arbeit
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
In Arbeit
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.02.2026 erstellt und überprüft.
Stand: Februar 2026
4. Rückmeldung und Kontaktangabe
Bitte nutzen Sie die Rückmeldefunktion (Kontaktformular) auf unserer Website unter dem folgenden Link: https://www.planetarium-stuttgart.de/site/Stuttgart-Planetarium/node/12014417/index.html
Oder kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten:
Carl-Zeiss-Planetarium Stuttgart
Willy-Brandt-Straße 25
70173 Stuttgart
Telefon: (0711) 216-89015
Telefax: (0711) 216-89001
E-Mail info@planetarium-stuttgart.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stand: Februar 2026